Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung (§ 95 Abs. 1a AußStrG)


Die Teilnahmebestätigung wird am Ende der Veranstaltung ausgestellt und dient als Nachweis für die Absolvierung der gesetzlich vorgesehenen Beratung zur Vorlage bei Gericht.

 

Termine und Kosten


Einzelberatung

in der Dauer von ca. 45 Minuten

 

 

Paarberatung

in der Dauer von ca. 90 Minuten

Termine: jederzeit nach telefonischer Vereinbarung, wir garantieren einen Termin innerhalb von 10 Tagen


Termine: jederzeit nach telefonischer Vereinbarung, wir garantieren einen Termin innerhalb von 10 Tagen

60 Euro (inkl. MwSt.)

 

 

 

 

60 Euro / Person (inkl. MwSt.)


Informationen


Jedes Kind leidet  mehr oder weniger unter der Trennung bzw. Scheidung seiner Eltern. Das subjektive Ausmaß des individuellen Leidens eines Kindes hängt jedoch nicht nur von den Persönlichkeitseigenschaften Ihres Kindes, sondern auch von Ihrem (weiteren, gemeinsamen) Verhalten als Eltern ab. Wichtig ist, dass Sie als Eltern die speziellen Bedürfnisse Ihres Kindes in der Scheidungs- bzw. Trennungssituation erkennen, verstehen und darauf kindgerecht eingehen können.

 

Im neuen Kindschaftsrechtsgesetz ist seit Februar 2013 nach    § 95 Abs. 1a Außerstreitgesetz für Eltern von minderjährigen Kindern, welche sich einvernehmlich scheiden lassen wollen, eine verpflichtende Elternberatung vorgesehen.

 

§ 95 Abs. 1a AußStrG lautet:

"Vor Abschluss oder Vorlage einer Regelung der Scheidungsfolgen bei Gericht haben die Parteien zu bescheinigen, dass sie sich über die spezifische aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder bei einer geeigneten Person oder Einrichtung haben beraten lassen."

 

Wir bieten in diesem Zusammenhang Veranstaltungen in Form von Einzel- und Paarberatungen an. Die Beartung findet nicht in Anwesenheit von Kindern statt.

Gemeinsam Perspektiven finden ....

.... denn für Ihr Kind bleiben Sie trotz Ihrer Trennung ein Leben lang Eltern.


 

Inhalte einer Beratung nach § 95 Abs. 1a AußStrG:

  • Auseinandersetzung mit den speziellen Bedürfnissen Ihres Kindes in der Trennungssituation
  • Sensibilisierung der Eltern auf die unterschiedlichen, altersabhängigen und situationsspezifischen Reaktionen Ihres Kindes infolge der Trennungssituation
  • Ressourcenaktivierung und Stärkung
  • Information zur optimalen Gestaltung der Kontaktregelung
  • Information zu den Besonderheiten einer "Patchwork-Familie"
  • Aktivierung individueller (notwendiger) Unterstützungsmöglichkeiten
  • Informationen über institutionelle, weiterführende facheinschlägige Hilfs- und Betreuungsangebote

Qualitätsstandards


Die Inhalte und das Setting unserer Beratungen orientieren sich an den Qualitätsstandards und Empfehlungen des Bundesministeriums für Familien und Jugend (2013).

Download
QS § 95 Abs. 1a AußStrG.pdf
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