Terminausfallregelung


Sollten Sie einen oder mehrere mit uns zuvor vereinbarte/n Termin/e nicht wahrnehmen können, so ist dieser bzw. sind diese in Ihrem eigenen Interesse zeitgerecht abzusagen. Die Absage bedarf ausnahmslos der Schriftform (mail an office@gp-p.at oder eingeschrieben im Postweg). Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass jeder Termin, der nicht mindestens drei Werktage zuvor abgesagt wird, pauschal mit 200 Euro in Rechnung gestellt wird (fortgesesetzer Entgeltanspruch analog § 1168 ABGB). Sollte der Hinderungsgrund eine Erkrankung der zu untersuchenden Person sein, entfällt das Ausfallhonorar, sofern eine ärztliche Bestätigung über die Erkrankung beigebracht wird.

 

Sollten Sie einem - für Sie individuell vereinbarten - Termin unentschuldigt fernbleiben oder diesen vergessen, wird ebenfalls ein Pauschalbetrag in Höhe von 200 Euro verrechnet.

 

Ebenso wird ein Pauschalbetrag in Höhe von 200 Euro in Rechnung gestellt, wenn vereinbarte Termine aus sonstigen Gründen, die in Ihrem Verantwortungsbereich liegen, nicht wahrgenommen werden können (beispielsweise fehlende ärztliche Zuweisung beim ersten Termin, deutlich zu spätes Erscheinen zum Termin usw.).

 

Wir danken für Ihr Verständnis!