Man bezeichnet damit die Unterstützung der Diagnoseerhebung bei Krankheiten durch klinische PsychologInnen in einem standardisierten Prozess mit wissenschaftlich anerkannten psychologischen Methoden.
Die Durchführung einer klinisch-psychologischen Diagnostik obliegt alleine Personen, welche das Studium der Psychologie abgeschlossen haben und zudem eine postgraduelle Fachausbildung zum/r Klinischen und GesundheitspsycholoIn vorweisen können (Psychologengesetz, 2013).
Eine fundierte klinisch-psychologische Diagnostik, welche aus Erstgespräch, Testungsphase (Anamnesegespräch, Verhaltensbeobachtung, Einsatz standardisierter psychologischer Testverfahren), Befunderstellung- und Befundbesprechung besteht, dient der systematischen Informationssammlung und Aufbereitung (Befund) um eine Entscheidung über das Vorliegen einer psychischen Störung zu treffen und gegebenfalls eine oder mehrere Empfehlungen für weitere Behandlungsstrategien abzugeben.
klinisch-psychologische Diagnostik bei KINDERN und JUGENDLICHEN
unsere Schwerpunkte:
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Entwicklungsdiagnostik bei Kindern ab 6 Monaten bis ins Jugendalter |
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Integrationstestungen ("F1-Formular") für Kindergärten, Schulen und Horte |
• | Schuleingangsdiagnostik und Abklärung der Schulreife |
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Diagnostik umschriebener Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten (Legasthenie, Lese-Rechtschreib-Schwäche, Dyskalkulie usw.) |
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Abklärung von schulischen und Lernschwierigkeiten (Prüfungsangst, mangelnde Lernmotivation, Leistungsverweigerung usw.) |
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Abklärung von Verhaltensauffälligkeiten und sozialen Schwierigkeiten (aggressives Verhalten, regelwidriges Verhalten, stehlen, lügen usw.) |
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Abklärung von emotionalen Schwierigkeiten im sozialen Kontext (Ängste, Traurigkeit, Zurückgezogenheit, mangelndes Selbstwertgefühl, herabgesetzte Selbstbewusstsein usw.) |
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Abklärung von Verhaltensauffälligkeiten und emotionalen Schwierigkeiten im familiären Kontext (Bindungsdiagnostik, Trennungsängste usw.) |
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Diagnostik von Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen (Borderline, Depression, Essstörungen usw.) |
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AD(H)S-Diagnostik (Abklärung der Wahrnehmungs-, Aufmerksamkeits- und Konzentrationsfähigkeit) |
• | Diagnostik bei Verdacht auf Autismus und Asperger-Syndrom |
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Abklärung psychosomatischer Symptomatiken (Kopfschmerzen, Bauschmerzen, Schlafschwierigkeiten usw.) |
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Diagnostik sonstiger, klinisch relevanter Problemstellungen (Einnässen, Einkoten, Tics, Zwänge, Sucht usw.) |
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diagnostische Abklärung bei stressassoziierten Symptomen (Burn Out, Erschöpfung usw.) |
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diagnostische Abklärung bei der Schul- und Berufsorientierung (Potentialanalyse, Interessensabklärung usw.) |
• | Intelligenzdiagnostik |
• | Leistungsdiagnostik |
• | Verlaufskontrolluntersuchungen |
klinisch-psychologische Diagnostik bei ERWACHSENEN
unsere Schwerpunkte:
• | Art und Schwergrad der psychischen Erkrankung und Formen der Beeinträchtigung im Lebensumfeld |
• | Ursachen der psychischen Beeinträchtigung |
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neuropsychologische Leistungsabklärungen, Abklärung der Aufmerksamkeits-, Wahrnehmungs- und Gedächtnisfunktionen (Demenz, Alzheimer, Einschränkungen nach Schlaganfall usw.), |
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Diagnostik bei Verdacht auf affektive Störungen (Manie, bipolar affektive Störung, Depression usw.) |
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Diagnostik bei Verdacht auf neurotische-, Belastungs- und somatoforme Störungen (Phobie, Ängste, Zwänge, Posttraumatische Belastungsstörung, somatoforme Störungen usw.) |
• | Diagnostik bei Verdacht auf Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen |
• | Diagnostik bei Persönlichkeits- und Verhaltensauffälligkeiten und –störungen |
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AD(H)S-Diagnostik (Abklärung der Wahrnehmungs-, Aufmerksamkeits- und Konzentrationsfähigkeit) |
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Diagnostik bei Sucht, Abhängigkeit und Missbrauch psychotroper Substanzen (Alkohol, Drogen, Medikamente usw.) |
• | diagnostische Abklärung von Essstörungen |
• | diagnostische Abklärung von Schlafstörungen |
• | diagnostische Abklärung von Sexualfunktionsstörungen, Störungen der Geschlechtsidentität, Störungen der Sexualpräferenz |
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diagnostische Abklärung bei stressassoziierten Symptomen (Burn Out, Erschöpfung, Erschöpfungsdepression usw.) |
• | diagnostische Abklärung der Berufs- und Arbeits(un)fähigkeit |
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diagnostische Abklärung bei Berufsneuorientierung (Potentialanalyse, Interessensabklärung usw.) |
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diagnostische Abklärung im Zusammenhang mit Stress und Arbeitsplatzbelastungen (Mobbing, Bossing, Burn-Out usw.) |
• | Intelligenzdiagnostik |
• | Leistungsdiagnostik |
• | Verlaufskontrolluntersuchungen |
Wir bitten zunächst um eine Terminvereinbarung, welche persönlich, telefonisch oder per Mail erfolgen kann. Eine klinisch-psychologische Diagnostik wird nur an zuvor vereinbarten Terminen durchgeführt.
Wie lange warte ich auf einen Termin?
Die Dauer bis zum Erhalt eines Termins zu einer klinisch-psychologischen Diagnostik liegt unabhängig von der Fragestellung zwischen vier bis acht Wochen. In dringenden Fällen bemühen wir uns
einen frühzeitigeren Abklärungstermin zur Verfügung stellen zu können.
Die klinisch-psychologische Diagnostik findet in Abhängigkeit von der Fragestellung an zwei bis drei Terminen (Dauer je Termin ca. zwei Stunden) statt.
Zum ersten Abklärungstermin sind sämtliche vorhandene Vorbefunde, Gutachten oder Arztbriefe mitzunehmen. Nach einem ausführlichen Gespräch mit dem/der PsychologIn wird direkt mit
der testdiagnostischen Abklärung begonnen. Je nach Fragestellung werden verschiedene standardisierte psychologische Verfahren (intelligenz-, leistungs- und persönlichkeitsdiagnostische Tests)
verwendet. Im Rahmen eines zweiten und möglicherweise dritten Abklärungstermins werden weitere fragestellungsrelevante Verfahren, deren Vorgabe zur Diagnosefindung notwendig
erscheinen, angewendet.
Abschließend wird ein Befund erstellt und sowohl dem zuweisenden Arzt als auch Ihnen übermittelt. Der klinisch-psychologische Befund beschreibt im Detail die Abklärungsergebnisse
sowie eine aus dem Ergebnis abgeleitete Empfehlung der weiteren Behandlung.
Wie lange warte ich auf meinen Befund?
Da wir uns bemühen, unsere Befunde ausführlich, nachvollziehbar und umfassend zu formulieren, um den zuweisenden ÄrztInnen, sowie den folgenden BehandlerInnen bzw. TherapuetInnen die Planung
weiterer ergebnis- und diagnoserelevanter Behandlungsschritte zu erleichtern, bedarf es in Regelzeiten nach dem letzten Abklärungstermin ca. vier bis sechs Wochen bis zur Fertigstellung des
Befundes.
Die klinisch-psychologische Diagnostik gilt seit 1995 als eine Dienstleistung im Gesundheitsbereich, deren Kosten von den gesetzlichen Krankenkassenträgern übernommen wird.
Bei Vertragspsychologen werden die Kosten für die klinisch-psychologische Diagnostik zur Gänze von der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse übernommen, dem Betroffenen entstehen keine Ausgaben. Ein Kostenvorschuss muss ebenfalls nicht erbracht werden, da direkt mit der Krankenkasse verrechnet wird („klinisch-psychologische Diagnostik auf Krankenschein“). Sie benötigen zum ersten Termin jedoch eine Überweisung vom behandelnden Arzt (Hausarzt, Kinderarzt, Psychiater, Neurologe, Internist usw.), damit die Krankenkasse die Kosten in vollem Umfang übernimmt.
Bei Wahlpsychologen werden die Kosten für die klinisch-psychologische Diagnostik beim Psychologen vorerlegt und im Anschluss anteilig (80 %) über die gesetzliche
Krankenkasse refundiert.
Für die Gewährleistung einer Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen ist eine ärztliche Überweisung notwendig. Eine solche darf von FachärztInnen für Psychiatrie und/oder Neurologie,
für Innere Medizin, für Kinderheilkunde und auch von ÄrtzInnen für Allgemeinmedizin ausgestellt werden. Auf dem Zuweisungsschein muss vermerkt sein, dass eine klinisch-psychologische Diagnostik
erbeten wird. Zudem muss eine krankheitswertige Verdachtsdiagnose nach ICD-10 angegeben werden.
ACHTUNG:
Leistungsabklärungen ohne Verdacht auf eine krankheitswertige psychische Symptomatik werden nicht vom
Sozialversicherungsträger bezahlt. Im konkreten Fall informieren wir Sie gerne über Ihre individuellen Verrechnungsmöglichkeiten.
Gemeinschaftspraxis für klinisch-psychologische Diagnostik und Behandlung
THALHEIM BEI WELS - STEYR
Zentrale:
mobil:
+43 - (0)664 - 750 88 933
mail:
(ausgenommen Feier- und Fenstertage)
Montag 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr
Dienstag 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr
Mittwoch 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr
Donnerstag 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr
Freitag 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr