Bewerber um eine Waffenbesitzkarte (Erwerb und Besitz einer Waffe) oder einen Waffenpass (Erwerb, Besitz und Führen einer Waffe) müssen sich gemäß der Durchführungsverordnung zum Waffengesetz 1997 einer sog. Waffenrechtlichen Verlässlichkeitsprüfung unterziehen.
Die Ergebnisse dieser Überprüfung geben Aufschluss darüber, ob ein Mensch, insbesondere unter psychischer Belastung, dazu neigt, mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder diese leichtfertig zu verwenden.
Wir bieten solche Verlässlichkeitsprüfungen im Bundesland Oberösterreich an.
Um ein höchst mögliches Niveau der Begutachtung garantieren zu können, sind spezifische Fachkenntnisse, nicht nur im neuen Waffengesetz, erforderlich.
Selbstverständlich dürfen in Österreich nur gut ausgebildete und qualifizierte PsychologInnen, welche sich jährlich weiterbilden, solche Gutachten erstellen. Wir bieten Ihnen kompetente
Gutachter, welche selbst auf den Gebrauch von Schusswaffen geschult sind und den Jagd- und/oder Schießsport auch selbst ausüben.
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht in Anspruch nehmen können, so bitten wir um kurze Bescheidgabe. Sollten Sie zu einem vereinbarten Termin unabgemeldet nicht erscheinen, werden Ihnen ein Ausfallhonorar von 200 Euro (inkl. MwSt.) in Rechnung gestellt. Wir danken für Ihr Verständnis.
Gemeinschaftspraxis für klinisch-psychologische Diagnostik und Behandlung
THALHEIM BEI WELS - STEYR
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