Datenschutz


Die Ergebnisse und das aus den Ergebnissen resultierende psychologische Gutachten zur waffenrechtlichen Verlässlichkeit unterliegen dem Datenschutz und der Vertraulichkeit. Im Falle eines Erstantrages erhalten nur Sie als Antragsteller das Gutachten, im Falle der behördlichen Zuweisung muss das Gutachten darüber hinaus der zuweisenden Behörde übersendet werden.